Die Verfassungsänderungen trat mit alle unterschriften der Gründer in Kraft. Alle Verfassungsänderungen sind rot gekennzeichnet.
Diese Internet-Ausgabe ist nicht maßgebend, es gilt die schriftliche Ausgabe im V-Con Ordner.

PRÄAMBEL
Die Verfassung entstammt der gleichen Grundhaltung wie die Meinung der V-Con-Gründer. Auch hier war das Ziel, eine auf die Menschenwürde gegründete Ordnung zu schaffen und eine Organisation zu errichten, welche die Wiederkehr eines totalitären Systems für die V-Con-Zukunft verhindert. Eine der Schwächen der früheren Kinoordnung lag darin, daß sie meinungsspezifische Toleranz bis zur Selbstauflösung trieb:
Auch V-Con feindliches revolutionäres Gesindel konnte durch Wahlen die Führung im Kino erobern.
Demgegenüber geht die neue Verfassung davon aus, daß bestimmte Werte und Ordnungen von allen Genossen und Meinungsträgern als unverbrüchlich anerkannt werden müssen und sogar einer Verfassungsänderung entzogen sind. Die historische Erfahrung der Jahre 1996/1997 hat zur Aufnahme des § 12 geführt, in dem der Mißbrauch der Grundrechte zum Besteigen und somit zum Verwerfen der freiheitlichen Grundordnung mit dem Ausspruch der Grundrechtsverwirkung durch das Verfassungsgericht sanktioniert ist.
Unabänderlich ist weiter das Recht der V-Con, die in den gleichen Regelungen zu erkennen ist wie in der V-Con´schen Verfassung, nämlich im Grundsatz der Sitzplatzaufteilung, in der Bindung der Sitzplätze an die Grundrechte, in der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, in der Rechtsweg-Generalklausel.
Die Garantie der Unabänderlichkeit ist inhaltlich beschränkt. Im übrigen kann die Verfassung mit der qualifizierten Mehrheit von ¾ der Gründer abgeändert werden.

§ 1: Was ist eigentlich eine V-Con ?
Die Video Convention (offizielle Abkürzung: V-Con) ist ein nicht kommerzielles Ein-Tages-Meeting. Dabei werden aktuelle Filmhits sowie Kultstreifen dem Publikum vorgeführt.

§ 2: Gründung der V-Con
Die Gründung der V-Con war zugleich die erste Veranstaltung einer V-Con. Gründungsmitglieder der V-Con waren die Hauptteilnehmer dieser V-Con.

§ 3: Mitglieder bei einer V-Con
a) Ab der V-Con 5 sind nur noch ffizielle V-Con Mitglieder gestattet. Nicht V-Con-Mitglieder müssen vorher einen Antrag auf Mitgliedschaft beantragen.
b) Das weibliche Geschlecht ist grundsätzlich von den V-Con Veranstaltungen ab der V-Con 5 ausgeschlossen.
c) Zugang zu einer V-Con erhält man nur mit einem gültigem V-Con Ausweis.
d) Das Nähere regelt die Verfassung.
e) Jedes neue V-Con Mitglied muß eine V-Con durchführen, nach Absprache mit dem Ausrichtungs-Coordinator der V-Con.

§ 4: Änderung der V-Con Verfassung
Änderungs- bzw. verfassungsverbessernde Vorschläge werden jederzeit von der V-Con entgegengenommen. Eine V-Con Verfassungsänderung tritt aber nur dann in Kraft, wenn diese von den Gründern unterzeichnet wird Mitgliedern mit einer einfachen Mehrheit angenommen wird. Der V-Con Präsident behält jedoch sein Veto-Recht.

§ 5: Paragraph zur Filmliste einer jeden V-Con
Die Titel und Abspielfolge der Filme, die bei einer V-Con gezeigt werden sollen, müssen schon vor Beginn einer V-Con feststehen. Zu beachten ist Paragraph 6 zur Besonderheit einer Filmliste.

§ 6: Sonderregelung zur Filmliste einer jeden V-Con
Der Kult-Fun-Film "Superstau" (1990, Deutschland) ist durch diesen Paragraphen bei jeder V-Con zu zeigen. Die Haftung bei eventueller Nicht-Durchführung dieses Paragraphen trägt der Ausrichter der V-Con.
Es ist keinem gestattet diesen Paragraph in jeglicher negativen Form zu ändern. Eine Entfernung aus der Verfassung ist nicht möglich.

§ 7: Ausrichtung einer V-Con
Jedes Mitglied ist verpflichtet innerhalb von 2 Jahren mindestens eine V-Con durchzuführen.Ab V-Con VIII tritt dieser neue Verfassungspunkt ein. Von da an werden fast alle V-Con´s von unserem V-Con Ausrichtungs-Coordinator durchgeführt.
Die übrigen V-Con Mitglieder richten dann eine V-Con aus, wenn der Ausrichtungs-Coordinator sie darauf anspricht. V-Con Mitgliedern ist es auch gestattet von sich aus eine V-Con beim Ausrichtungs-Coordinator anzumelden.
Für Neumitglieder ist der § 3 zu beachten.

§ 8: V-Con Produktionen
Die V-Con Produktionen werden hauptsächlich für die V-Con produziert, können aber auch mit Genehmigung der V-Con Gründungsmitglieder in öffentlichen Einrichtungen, sowie zu öffentlichen Sendungen verwendet werden.

§ 9: Verfassung
Eine aktuelle Ausgabe der Verfassung erhält jedes Mitglied der V-Con. Verfassungsänderungen werden allen V-Con Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.

§ 10: Verzeichnis
a) Mitglieder-Verzeichnis
Das Mitglieder-Verzeichnis ist jederzeit für alle V-Con-Mitglieder einsehbar. Nicht-V-Con-Mitglieder muß dieses erst von den Gründungsmitgliedern gestattet werden.
Das Verzeichnis befindet sich im Anhang 1.
b) Ausrichter-Verzeichnis
Das Ausrichter-Verzeichnis ist jederzeit für alle V-Con-Mitglieder einsehbar. Nicht-V-Con-Mitglieder muß dieses erst von den Gründungsmitgliedern gestattet werden.
Das Verzeichnis befindet sich im Anhang 2.

§ 11: Der V-Con Präsident
Der V-Con Präsident wird auf eine von ihm bestimmt Laufzeit von 4 V-Cons bestimmt gewählt. Die Erstwahl erfolgt auf der V-Con 4, der Präsident tritt ab der V-Con 5 sein Amt an. Passives und aktives Wahlrecht des Präsidenten hat jedes V-Con Mitglied.
Der Präsident verliert sein Amt, wenn er es freiwillig niederlegt, oder von den Mitgliedern mit einer einfachen Mehrheit abgesetzt wird.

§ 11a: Der Ausrichtungs-Coordinator
Der Ausrichtungs-Coordinator wird vom V-Con Präsident bestimmt. Die V-Con Mitglieder haben das Recht ein Veto einzulegen.

§ 12: Ordnungsgemäßes Verhalten während einer V-Con
a) Essgepflogenheiten
Alle Mitglieder der V-Con dürfen während der V-Con jegliche vom V-Con-Ausrichter und von den V-Con-Gästen tradierten Speis und Trank verspeisen und trinken.
b) Milchdrinks
Auf jeder V-Con eines gewissen Sven Müller müssen Milchdrinks für die Gäste vorhanden sein.
c) Verhalten bei dem Genuß der Lichtspielkunst
Es ist nicht gestattet einen anderen V-Con-Besucher zu schlagen, treten, beißen, kneifen, würgen, an den Ohren ziehen, foltern, quälen oder zu küssen.
d) Besondere Hinweise
Selbst wenn ein V-Con-Besucher einem nett zuzwinkert ist derjenige nicht zu besteigen.
e) Ausnahmen zu § 12 Abs. d
Falls § 12 Abs. d von dem Zuzwinkerndem gebrochen wird tritt für den bestiegenen V-Con-Besucher automatisch § 12 Abs. f in Kraft.
f) Ausnahme zu §12 Abs. e
Falls der Bestiegene die dominantere Rolle gespielt hat, so tritt für ihn sofort unwiderruflich § 12 Abs. d in Kraft.
g) Zusammenfassung des § 12
Niemand hat das Recht Jemand jemals, obwohl der Zwang bestand, jemand zu besteigen, auch keine Tiere.

§ 12a: Ordnungsgemäßes Verhalten während einer V-Con (Zusatz zu § 12)
Der Verbrauch von alkoholischen Genußmitteln ist auf allen V-Con´s untersagt.

§ 13: Aufnahmeantrag zur V-Con
Jeder, nach § 3 Abs. b, hat das uneingeschränkte Recht einen Antrag an den V-Con Präsidenten zu stellen, jedoch hat der Präsident die Möglichkeit sein Vetorecht zwecks Ablehnung auszunutzen.
Weiterhin muß jeder genehmigte Antrag vom V-Con Präsidenten unterzeichnet werden.
Das Nähere regelt die Verfassung.

§ 14: Abstimmung zum Antrag zur Mitgliedschaft einer V-Con
Wie in § 13 geregelt hat der Präsident nur die ausführende Funktion. Die Abstimmung erfolgt unter den vier Erz-Gründern der V-Con 1 allen V-Con Mitgliedern. Für die Aufnahme ist eine einfache Mehrheit nötig..

§ 15: Ausweise
a) Ausweise können nur mit Unterschrift der V-Con Präsidenten und Zustimmung der vier Gründer aller Mitglieder ausgehändigt werden.
b) Mitglieder des V-Con Produktion-Stabes haben nicht automatisch den Zugang zu einer V-Con.
c) Durch Widerspruch der Gründer einer einfachen Mehrheit der Mitglieder kann ein Ausweis für ungültig erklärt werden.

§ 16: Austritt aus der V-Con Organisation
a) Ein Austritt aus der V-Con Organisation ist grundsätzlich möglich.
b) Ein Austritt kann freiwillig erfolgen. Dies muß aber schriftlich an den V-Con Präsidenten erfolgen.
c) Falls eines der Mitglieder sich gegen die Löschung aus der V-Con Mitgliedsliste sträubt, tritt automatisch § 16 Abs. a in Kraft.

§ 17: DUFG (Deutsche Universale Film Gesellschaft)
Jedes Mitglied der DUFG ist von V-Con´s durch diesen Paragraphen ausgeschlossen und wird von den Mitgliedern der V-Con´s grundsätzlich abgelehnt.

Die V-Con Verfassung tritt mit allen Unterschriften der Gründungsmitglieder ab der V-Con 5 in Kraft.

Dennis Feldpausch
Sebastian Freytag
Helge Mathee
Sven Müller



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